Bedingungen der aboalarm Rundum-Garantie
Stand: September 2026
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Aboalarm GmbH und regeln Inhalt, Voraussetzungen und Umfang der kostenpflichtigen Rundum-Garantie nach § 13 der AGB. Sie werden gemäß § 4 Abs. (4) der AGB Bestandteil des Vertrags, sobald der Nutzer die Rundum-Garantie im Rahmen des Bestellprozesses für das jeweilige Schreiben (ordentliche Kündigung oder Widerruf) kostenpflichtig hinzubucht. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den AGB gehen diese Bedingungen für Fragen der Rundum-Garantie vor; im Übrigen gelten die AGB, insbesondere § 8 (Haftung) und § 14 (Schlussbestimmungen), ergänzend.
(2) Die Rundum-Garantie gilt universell für alle über die Plattform www.aboalarm.de anbieterübergreifend versandten ordentlichen Kündigungen sowie Widerrufe. Sie ist ausdrücklich nicht auf Anbieter mit dem Kündigungsgarantie-Siegel beschränkt. Sie besteht unabhängig von eventuellen gesetzlichen Rechten des Nutzers und unabhängig von der kostenlosen Kündigungsgarantie nach § 12 der AGB. Die kostenlose Kündigungsgarantie findet ausdrücklich keine Anwendung auf Widerrufe oder unberechtigte Nach-Abbuchungen nach Vertragsende; diese Risiken sind ausschließlich Gegenstand der kostenpflichtigen Rundum-Garantie nach § 13 der AGB, sofern diese vom Nutzer gesondert hinzugebucht wurde. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Rundum-Garantie beinhaltet das Versprechen, dass aboalarm den Nutzer bei einer/einem durch aboalarm versandten, vom Anbieter aber nicht akzeptierten ordentlichen Kündigung oder Widerruf nach Maßgabe dieser Bedingungen unterstützt, unberechtigte Folgeforderungen abwehrt und die hieraus entstehenden Risiken im nachfolgend beschriebenen Umfang trägt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Anwaltliche Hilfe zur Vertragsbeendigung und Forderungsabwehr. Akzeptiert der Anbieter die ordentliche Kündigung oder den Widerruf nicht, oder zieht der Anbieter nach wirksamer Kündigung oder wirksamem Widerruf trotz Aufforderung des Nutzers weiterhin unberechtigt Beträge ein, stellt aboalarm dem Nutzer die von aboalarm bezahlte Unterstützung eines Partner-Anwalts zur Verfügung. Die Unterstützung umfasst:
a) die rechtliche Durchsetzung der Vertragsbeendigung bzw. des Widerrufs gegenüber dem Anbieter,
b) die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen des Anbieters, sowie
c) die rechtliche Rückforderung von Beträgen, die der Anbieter nach dem rechtlichen Beendigungszeitpunkt unberechtigt vom Konto oder der Kreditkarte des Nutzers eingezogen hat, sofern der Kunde den Anbieter zuvor erfolglos unter Fristsetzung zur Rückzahlung aufgefordert hat.
(2) Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. aboalarm übernimmt die für die Maßnahmen nach Absatz (1) notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten des Partner-Anwalts sowie die Gerichtskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000 Euro pro Garantiefall. In die Kostenobergrenze fallen auch Kosten, die dem Nutzer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als notwendige Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, soweit diese auf die von aboalarm nach diesen Bedingungen veranlasste Rechtsverfolgung entfallen. Die Kostenobergrenze gilt nicht für Ansprüche des Nutzers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von aboalarm beruhen, soweit eine Beschränkung der Haftung gesetzlich unzulässig ist.
(3) Erfolgsaussicht und Umfang der Rechtsverfolgung. Liegen die Voraussetzungen dieser Bedingungen vor, prüft aboalarm den Garantiefall unverzüglich und veranlasst die zur Durchsetzung oder Rückforderung erforderlichen und zumutbaren außergerichtlichen Maßnahmen über den Partner-Anwalt. Ist eine außergerichtliche Durchsetzung nicht erfolgreich und besteht nach Einschätzung des beauftragten Partner-Anwalts eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wird aboalarm auch die erforderliche gerichtliche Rechtsverfolgung finanzieren. Von einer weiteren Rechtsverfolgung kann aboalarm absehen, wenn nach nachvollziehbarer rechtlicher Prüfung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder die weitere Rechtsverfolgung im Einzelfall offensichtlich außer Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Interesse steht. Die Entscheidung ist dem Nutzer auf Verlangen in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitzuteilen.
(4) Übernahme von Vertragsfolgekosten und finanzieller Freistellung. Bleibt der vom Garantiefall erfasste Vertrag trotz der nach diesen Bedingungen durchgeführten zumutbaren Rechtsverfolgungsmaßnahmen bestehen oder verweigert der Anbieter die Rückzahlung unberechtigt abgebuchter Beträge endgültig, ersetzt aboalarm diese Schäden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Bei abgelehnten Kündigungen übernimmt aboalarm die volle Grundgebühr des fortbestehenden Vertrags ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung bei erfolgreicher Durchsetzung wirksam geworden wäre, längstens jedoch für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt (analog der Regelungen in § 2 Abs. (4) Buchst. a–d der Kündigungsgarantie). Nach erfolgreicher Durchsetzung durch den Partner-Anwalt an aboalarm rückerstattete Beträge stehen aboalarm zu.
b) Bei abgelehnten Widerrufen stellt aboalarm den Nutzer von den fortlaufenden Vertragskosten für längstens zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Widerrufs dadurch frei, dass aboalarm diese Kosten vorläufig übernimmt (Vorkasse), während der Partner-Anwalt den Anspruch gegenüber dem Anbieter durchsetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Nutzer seine gesetzlichen Rückgewährpflichten (insb. die nachweisbare Rücksendung erhaltener Waren oder die sofortige Einstellung der Nutzung von Dienstleistungen) erfüllt hat. Nach erfolgreicher Durchsetzung durch den Partner-Anwalt an aboalarm rückerstattete Beträge stehen aboalarm zu.
c) Kann eine unberechtigte Nach-Abbuchung trotz des Einsatzes des Partner-Anwalts rechtlich nicht beigetrieben werden, stellt aboalarm den Kunden von diesem finanziellen Schaden durch Direkterstattung des unberechtigt eingezogenen Betrages frei.
(5) Fälle ausgeschlossener Kostenübernahme. Von der Übernahme nach Abs. (4) ausgenommen sind in jedem Fall:
a) Rückzahlungen für zurückgesendete oder zurückzusendende Mietgeräte (z. B. Router) bei Vertragsende,
b) Wertersatz- oder Schadensersatzforderungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer wegen Beschädigung oder übermäßiger Abnutzung der Ware im Falle eines Widerrufs.
§ 3 Voraussetzungen der Inanspruchnahme
Die Rundum-Garantie kann in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen vorliegen:
(1) Der Nutzer hat eine reguläre, ordentliche Kündigung oder einen Widerruf frist- und formgerecht, mit korrekten und vollständigen Daten versehen, über aboalarm an den Anbieter versandt.
(2) Das Schreiben muss mindestens vier Werktage (ohne Samstage sowie Sonn- und Feiertage) vor Ablauf der jeweiligen Kündigungs- oder gesetzlichen Widerrufsfrist über aboalarm abgeschickt worden sein.
(3) Der Nutzer hat entweder keine Bestätigung des Anbieters erhalten, der Anbieter hat das Schreiben ausdrücklich zurückgewiesen, oder der Anbieter bucht trotz einer Bestätigung weiterhin Beträge ab.
(4) Der Nutzer muss einen möglichen Garantiefall innerhalb von vier Wochen nach Versand der Kündigung oder innerhalb von vier Wochen nach einer unberechtigten Nach-Abbuchung über die von aboalarm bereitgestellte Möglichkeit anzeigen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Kündigung über aboalarm an den Anbieter versandt wurde.
(5) Das Fehlschlagen der Kündigung, des Widerrufs oder die unberechtigte Abbuchung beruht auf einem von aboalarm oder dem Anbieter zu vertretenden Umstand (z. B. Übermittlungsfehler, Missachtung von Frist- oder Zugangsnachweisen durch den Anbieter).
(6) Für Sonderkündigungen und außerordentliche Kündigungen gilt die Rundum-Garantie ausdrücklich nicht.
(7) Der Nutzer verpflichtet sich, zur rechtlichen Durchsetzung ausschließlich den von aboalarm benannten und bezahlten Partner-Anwalt zu mandatieren. Eine freie Anwaltswahl ist ausgeschlossen.
(8) Bei Nutzung der aboalarm App muss der Nutzer eine von aboalarm zum Zeitpunkt des Versands unterstützte App-Version verwenden.
§ 4 Erlöschen der Garantie
Die Rundum-Garantie erlischt unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3, wenn der Nutzer
(1) den Inhalt des Kündigungs- oder Widerrufsschreibens nach dem Versand in einer Weise verändert, die für die Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit der Erklärung ursächlich ist,
(2) einen selbst erstellten oder hinzugefügten Text verwendet, der beleidigend oder bedrohend ist oder Rechte Dritter verletzt,
(3) gegenüber aboalarm oder dem von aboalarm benannten Partner-Anwalt vorsätzlich oder grob fahrlässig wesentliche unrichtige Angaben zum Garantiefall macht und diese Angaben für die Bearbeitung des Garantiefalls ursächlich sind,
(4) den Empfänger (Anbieter) nach dem Versand des Schreibens ohne Zustimmung von aboalarm ändert und hierdurch die Bearbeitung des Garantiefalls wesentlich erschwert oder vereitelt wird.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Nutzers
(1) Liegen die Voraussetzungen des § 3 vor, hat der Nutzer innerhalb von vier Wochen nach Versand der Kündigung oder des Widerrufs, sofern der Nutzer keine Bestätigung oder eine Ablehnung dessen durch den Anbieter erhalten hat, oder vier Wochen nach einer unberechtigten Nach-Abbuchung Kontakt mit dem Kundensupport von aboalarm aufzunehmen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich,
a) nach dem voraussichtlichen Beendigungszeitpunkt (bei Kündigung) bzw. ab dem Zeitpunkt der Erklärung (bei Widerruf) die Leistungen des Anbieters nicht weiter in Anspruch zu nehmen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen, und erhaltene Waren im Falle eines Widerrufs unverzüglich und ordnungsgemäß an den Anbieter zurückzugewähren,
b) entsprechend den Vorgaben des Kundensupports mit dem Anbieter zu kommunizieren und eigene rechtliche Schritte vorab mit aboalarm abzustimmen,
c) die für die Bearbeitung des Garantiefalls erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Vertragsunterlagen, Zugangsbestätigungen, Ablehnungsschreiben des Anbieters sowie lückenlose Nachweise über unberechtigte Abbuchungen) innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Sofern keine kürzere Frist wegen besonderer Umstände erforderlich ist, beträgt diese Frist vierzehn Tage,
d) auf Aufforderung dem von aboalarm benannten Partner-Anwalt unverzüglich eine zur Bearbeitung des Garantiefalls erforderliche Vollmacht zu erteilen (die Kosten hierfür trägt aboalarm),
e) an der Rechtsverfolgung und der Abwehr bzw. Rückforderung unberechtigter Abbuchungen in dem Umfang mitzuwirken, der für die Bearbeitung des Garantiefalls erforderlich und dem Nutzer zumutbar ist, und
f) auf begründete Aufforderung das Kündigungs- oder Widerrufsschreiben erneut über aboalarm zu versenden, sofern dies für die weitere Bearbeitung des Garantiefalls erforderlich ist. Die hierfür entstehenden Kosten trägt aboalarm.
(3) Verletzt der Nutzer eine Mitwirkungspflicht nach Absatz (2) schuldhaft, kann aboalarm Leistungen der Rundum-Garantie (inklusive der Kostenübernahme für den Partner-Anwalt und der Freistellung von Vertragsfolgekosten) nur insoweit verweigern, als die Pflichtverletzung die Bearbeitung, Durchsetzung oder Rückforderung tatsächlich vereitelt oder wesentlich erschwert hat. Eine vollständige Verweigerung der Leistungen ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung für den betreffenden Teil der Leistung ohne Bedeutung war.
§ 6 Geltendmachung und Erstattung
(1) Entstehen dem Nutzer durch die ungewollte Vertragsverlängerung Mehrkosten oder erleidet er einen finanziellen Schaden durch unberechtigte Nach-Abbuchungen im Sinne des § 2 Abs. (4), ersetzt oder erstattet aboalarm diese, sobald der Nutzer sie geltend macht.
(2) Die Geltendmachung ist möglich, sobald die entsprechenden Zahlungen an den Anbieter geleistet wurden, der Nutzer diese Zahlungen lückenlos (z. B. durch Kontoauszüge) nachweisen kann und eine vorherige schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung an den Anbieter erfolglos geblieben ist.
§ 7 Vertragsdauer und Ende der Garantie
Der Vertrag über die Rundum-Garantie für das jeweilige Schreiben endet
(1) mit vollständiger Bearbeitung eines form- und fristgerecht angezeigten Garantiefalls (einschließlich des Abschlusses der anwaltlichen Vertretung oder der vollständigen finanziellen Freistellung), oder
(2) mit Ablauf der Frist nach § 3 Abs. (4) (vier Wochen nach Versand der Kündigung oder des Widerrufs, sofern der Nutzer keine Bestätigung oder eine Ablehnung dessen durch den Anbieter erhalten hat, oder vier Wochen nach einer unberechtigten Nach-Abbuchung), wenn der Nutzer innerhalb dieser Frist keinen Garantiefall angezeigt hat, oder
(3) mit Eintritt eines Erlöschensgrundes nach § 4,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
§ 8 Verhältnis zu den AGB, Haftung
(1) Im Übrigen, insbesondere für Fragen der Haftung, die durch diese Bedingungen nicht abweichend geregelt sind, gelten die AGB von aboalarm, insbesondere § 8 (Haftung) und § 14 (Schlussbestimmungen), ergänzend.
(2) Die in § 2 genannten Beträge und Fristen sind Höchstgrenzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte, über die Einschätzung des Partner-Anwalts hinausgehende Ausgestaltung der Rechtsverfolgung besteht nicht.