Bedingungen der aboalarm Kündigungsgarantie

Stand: September 2026

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Aboalarm GmbH und regeln Inhalt, Voraussetzungen und Umfang der kostenlosen Kündigungsgarantie nach § 12 der AGB. Sie werden gemäß § 4 Abs. (4) der AGB Bestandteil des Vertrags, sobald die Kündigungsgarantie für die jeweilige Kündigung gilt. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den AGB gehen diese Bedingungen für Fragen der Kündigungsgarantie vor; im Übrigen gelten die AGB, insbesondere § 8 (Haftung) und § 14 (Schlussbestimmungen), ergänzend.

(2) Die Kündigungsgarantie gilt ausschließlich für Kündigungen gegenüber den auf www.aboalarm.de/kuendigungsgarantie gesondert gekennzeichneten Anbietern (erkennbar am Kündigungsgarantie-Siegel). Sie besteht unabhängig von eventuellen gesetzlichen Rechten des Nutzers. Die kostenlose Kündigungsgarantie findet ausdrücklich keine Anwendung auf Widerrufe oder unberechtigte Nach-Abbuchungen nach Vertragsende; diese Risiken sind ausschließlich Gegenstand der kostenpflichtigen Rundum-Garantie nach § 13 der AGB, sofern diese vom Nutzer gesondert hinzugebucht wurde. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.

(3) Die Kündigungsgarantie beinhaltet das Versprechen, dass aboalarm den Nutzer bei einer durch aboalarm versandten, vom Anbieter aber nicht akzeptierten ordentlichen Kündigung nach Maßgabe dieser Bedingungen unterstützt und die hieraus entstehenden Risiken im nachfolgend beschriebenen Umfang trägt.


§ 2 Leistungsumfang

(1) Anwaltliche Hilfe. Akzeptiert der Anbieter die Kündigung nicht, stellt aboalarm dem Nutzer die von aboalarm bezahlte Unterstützung eines Partner-Anwalts zur Verfügung, um die Kündigung des Nutzers gegenüber dem Anbieter durchzusetzen.

(2) Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. aboalarm übernimmt die hierfür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000 Euro pro Garantiefall. In die Kostenobergrenze fallen auch Kosten, die dem Nutzer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als notwendige Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, soweit diese auf die von aboalarm nach diesen Bedingungen veranlasste Rechtsverfolgung entfallen. Die Kostenobergrenze gilt nicht für Ansprüche des Nutzers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von aboalarm beruhen, soweit eine Beschränkung der Haftung gesetzlich unzulässig ist.

(3) Erfolgsaussicht und Umfang der Rechtsverfolgung. Liegen die Voraussetzungen dieser Bedingungen vor, prüft aboalarm den Garantiefall unverzüglich und veranlasst die zur Durchsetzung der Kündigung erforderlichen und zumutbaren außergerichtlichen Maßnahmen über den Partner-Anwalt. Ist eine außergerichtliche Durchsetzung nicht erfolgreich und besteht nach Einschätzung des Partner-Anwalts eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wird aboalarm auch die erforderliche gerichtliche Rechtsverfolgung durch den Partner-Anwalt veranlassen.

Von einer weiteren Rechtsverfolgung kann aboalarm absehen, wenn nach der rechtlichen Prüfung durch den Partner-Anwalt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder die weitere Rechtsverfolgung im Einzelfall offensichtlich außer Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Interesse steht. Die Entscheidung des Partner-Anwalts ist dem Nutzer auf Verlangen in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitzuteilen.

(4) Übernahme von Vertragsfolgekosten. Bleibt der vom Garantiefall erfasste Vertrag trotz der nach diesen Bedingungen durchgeführten zumutbaren Rechtsverfolgungsmaßnahmen bestehen und entstehen dem Nutzer hierdurch zusätzliche Kosten, ersetzt aboalarm diese nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) War der ursprüngliche Vertrag ersatzlos zu kündigen, übernimmt aboalarm die volle Grundgebühr des fortbestehenden Vertrags ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung bei erfolgreicher Durchsetzung wirksam geworden wäre, längstens jedoch für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt.

b) Wurde zur Ablösung des Vertrags bereits ein neuer Vertrag mit gleichem Vertragsziel abgeschlossen, übernimmt aboalarm unter denselben Voraussetzungen die Grundgebühr des fortbestehenden Altvertrags für den in Buchst. a) genannten Zeitraum.

c) Wurde der Vertrag durch einen günstigeren neuen Vertrag mit gleichem Vertragsziel abgelöst und wäre dieser ohne den fortbestehenden Altvertrag abgeschlossen worden, übernimmt aboalarm für den in Buchst. a) genannten Zeitraum die Differenz zwischen den Kosten des günstigeren und des fortbestehenden Vertrags. Der Nutzer hat nachzuweisen, dass der Abschluss des günstigeren Vertrags möglich gewesen wäre.

d) Vertragsziel im Sinne dieser Bedingungen ist die Art und der Inhalt der jeweiligen (Dienst-)Leistung; ein Vertrag kann daher nur durch einen Vertrag über eine gleichartige Leistung ersetzt werden (z. B. kann ein Mobilfunkvertrag nicht durch einen reinen Internetvertrag ersetzt werden).

(5) Fälle ausgeschlossener Kostenübernahme. Von der Übernahme nach Abs. (4) ausgenommen sind in jedem Fall:

a) Rückzahlungen für zurückgesendete oder zurückzusendende Mietgeräte (z. B. Router) bei Vertragsende,

b) doppelte Abbuchungen des Anbieters aufgrund von dessen technischen Problemen; insoweit ist der Nutzer auf die Rückbuchung über seine Bank zu verweisen,

c) Zahlungen oder Abbuchungen, die der Anbieter nach einer von ihm bestätigten Beendigung des Vertrags weiterhin verlangt oder einzieht, werden generell nicht als Vertragsfolgekosten nach Absatz (4) ersetzt. Die kostenlose Kündigungsgarantie umfasst keinerlei rechtliche Unterstützung oder Kostenübernahme für die Abwehr oder Rückforderung von Zahlungen, die nach dem rechtlichen Beendigungszeitpunkt erfolgen. Der Nutzer ist insoweit auf die Rückbuchung über sein Kreditinstitut oder den Abschluss der kostenpflichtigen Rundum-Garantie zu verweisen.

d) Wertersatz- oder Schadensersatzforderungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer nach Bestätigung der erfolgreichen Kündigung.


§ 3 Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Die Kündigungsgarantie kann in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen vorliegen:

(1) Der Kündigungsempfänger ist ein Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt (§ 1 Abs. (2)).

(2) Der Nutzer hat eine reguläre, ordentliche Kündigung frist- und formgerecht, erforderlichenfalls mit ausreichender Begründung versehen, und mindestens vier Werktage (ohne Samstage sowie Sonn- und Feiertage) vor Ablauf der Kündigungsfrist über aboalarm gemäß § 4 Abs. (2) der AGB an den Anbieter versandt und der Nutzer hat entweder keine Kündigungsbestätigung des Anbieters erhalten oder der Anbieter hat schriftlich oder in Textform mitgeteilt, die Kündigung nicht zu akzeptieren.

(3) Es handelt sich bei der fehlgeschlagenen Kündigung nicht um eine Sonderkündigung, außerordentliche Kündigung oder einen Widerruf. In diesen Fällen gilt die Kündigungsgarantie ausdrücklich nicht.

(4) Wird ein Widerruf erklärt, der als „Kündigung“ oder „Widerruf & Kündigung“ bezeichnet ist, gilt die Kündigungsgarantie nicht für die Durchsetzung des Widerrufsrechts, wenn der Anbieter die Erklärung als Kündigung behandelt.

(5) Die Kündigung bezieht sich auf nur eine Kundennummer; bei mehreren Verträgen ist für jeden Vertrag eine gesonderte Kündigung zu versenden.

(6) Der Nutzer muss einen möglichen Garantiefall innerhalb von vier Wochen nach Versand der Kündigung über die hierfür von aboalarm bereitgestellte Möglichkeit anzeigen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Kündigung über aboalarm an den Anbieter versandt wurde.

(7) Das Fehlschlagen der Kündigung beruht auf einem von aboalarm oder dem Anbieter zu vertretenden Umstand. Dies gilt insbesondere bei einem technischen Fehler von aboalarm, einer fehlerhaften Übermittlung durch aboalarm oder einer nachweislich fehlerhaften Bearbeitung der Kündigung durch den Anbieter.

Besteht Streit darüber, ob ein solcher Umstand vorliegt, veranlasst aboalarm eine Prüfung der Nachweise durch den Partner-Anwalt. Die bloße Behauptung eines Fehlers durch eine Vertragspartei ist für die Feststellung des Garantiefalls nicht allein maßgeblich.

Fälle höherer Gewalt bleiben nach Maßgabe von § 9 der AGB ausgenommen.

(8) Bei Nutzung der aboalarm App muss der Nutzer eine von aboalarm zum Zeitpunkt des Versands unterstützte App-Version verwenden.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich, zur rechtlichen Durchsetzung ausschließlich den von aboalarm benannten und bezahlten Partner-Anwalt zu mandatieren. Eine freie Anwaltswahl ist ausgeschlossen.


§ 4 Erlöschen der Garantie

Die Kündigungsgarantie erlischt unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3, wenn der Nutzer

(1) den Inhalt des Kündigungsschreibens nach dem Versand in einer Weise verändert, die für die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Kündigung ursächlich ist,

(2) einen selbst erstellten oder hinzugefügten Text verwendet, der beleidigend oder bedrohend ist oder Rechte Dritter verletzt,

(3) gegenüber aboalarm oder dem von aboalarm beauftragten Rechtsanwalt vorsätzlich oder grob fahrlässig wesentliche unrichtige Angaben zum Garantiefall macht und diese Angaben für die Bearbeitung des Garantiefalls ursächlich sind,

(4) den Kündigungsempfänger nach dem Versand der Kündigung ohne Zustimmung von aboalarm ändert und hierdurch die Bearbeitung des Garantiefalls wesentlich erschwert oder vereitelt wird.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Nutzers

(1) Liegen die Voraussetzungen des § 3 vor, hat der Nutzer innerhalb von vier Wochen nach Versand der Kündigung Kontakt mit dem Kundensupport von aboalarm aufzunehmen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich,

a) nach dem von aboalarm mitgeteilten voraussichtlichen Beendigungszeitpunkt die Leistungen des Anbieters, die Gegenstand des gekündigten Vertrags sind, nicht weiter in Anspruch zu nehmen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen,

b) entsprechend den Vorgaben des Kundensupports mit dem Anbieter zu kommunizieren,

c) die für die Bearbeitung des Garantiefalls erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Sofern keine kürzere Frist wegen besonderer Umstände erforderlich ist, beträgt diese Frist vierzehn Tage,

d) auf Aufforderung dem von aboalarm beauftragten Rechtsanwalt eine zur Bearbeitung des Garantiefalls erforderliche Vollmacht zu erteilen (die Kosten hierfür trägt aboalarm),

e) an der Rechtsverfolgung in dem Umfang mitzuwirken, der für die Bearbeitung des Garantiefalls erforderlich und dem Nutzer zumutbar ist, und

f) auf begründete Aufforderung die Kündigung erneut über aboalarm zu versenden, sofern dies für die weitere Bearbeitung des Garantiefalls erforderlich ist. Die hierfür entstehenden Kosten trägt aboalarm.

(3) Verletzt der Nutzer eine Mitwirkungspflicht nach Absatz (2) schuldhaft, kann aboalarm Leistungen der Kündigungsgarantie nur insoweit verweigern, als die Pflichtverletzung die Bearbeitung oder Durchsetzung des Garantiefalls tatsächlich vereitelt oder wesentlich erschwert hat.

Eine vollständige Verweigerung der Leistungen ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung für den betreffenden Teil der Leistung ohne Bedeutung war.


§ 6 Geltendmachung und Erstattung

(1) Entstehen dem Nutzer durch die ungewollte Vertragsverlängerung Mehrkosten im Sinne des § 2 Abs. (4), ersetzt aboalarm diese, sobald der Nutzer sie geltend macht.

(2) Die Geltendmachung ist möglich, sobald die entsprechenden Zahlungen an den Anbieter geleistet wurden und der Nutzer diese Zahlungen nachweisen kann.


§ 7 Vertragsdauer und Ende der Garantie

Der Vertrag über die Kündigungsgarantie für die jeweilige Kündigung endet

(1) mit vollständiger Bearbeitung eines form- und fristgerecht angezeigten Garantiefalls, oder

(2) mit Ablauf der Frist nach § 3 Abs. (6) (vier Wochen nach Versand der Kündigung), wenn der Nutzer innerhalb dieser Frist keinen Garantiefall angezeigt hat, oder

(3) mit Eintritt eines Erlöschensgrundes nach § 4,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.


§ 8 Verhältnis zu den AGB, Haftung

(1) Im Übrigen, insbesondere für Fragen der Haftung, die durch diese Bedingungen nicht abweichend geregelt sind, gelten die AGB von aboalarm, insbesondere § 8 (Haftung) und § 14 (Schlussbestimmungen), ergänzend.

(2) Die in § 2 genannten Beträge und Fristen sind Höchstgrenzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Rechtsverfolgung besteht nicht.

aboalarm Kündigungsgarantie

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  • Service

    Persönlicher Kundenservice-Ansprechpartner bei aboalarm

  • Anwalt

    100% kostenlose anwaltliche Hilfe, wenn dein Anbieter sich nicht korrekt verhält

  • Kosten

    Übernahme der Kosten bei ungewollter Vertragsverlängerung

* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.